Für Einzelunternehmen sind die Tätigkeiten beim Jahresabschluss wie nachfolgend gegliedert :
Erstellung der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) oder Jahresabschluss nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
mit Bilanz und GuV Ausführlicher Erläuterungsteil zu den Posten in der Gewinnermittlung bzw. in dem Jahresabschluss Erstellung der Aufgabebilanz bei Geschäftsveräußerung
bzw. Geschäftsaufgabe